Für Brände von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln wird in DIN EN 2:2005-01
„Brandklassen“ keine eigenständige Brandklasse ausgewiesen.
Feuerlöscher nach DIN EN 3-7:2007-10 „Tragbare Feuerlöscher - Teil 7: Eigenschaften,
Leistungsanforderungen und Prüfungen“, die für die Brandbekämpfung im Bereich
elektrischer Anlagen geeignet sind, werden mit der maximalen Spannung und dem notwendigen Mindestabstand gekennzeichnet, z. B. bis 1000 V, Mindestabstand 1 m.